Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung
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Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung

Förderungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung bei IKUD Seminare

Generelle Tipps & allgemeine Hinweise:

Unter http://www.foerderdatenbank.de existiert eine Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, bei der man anhand seiner persönlichen Voraussetzungen Fördermöglichkeiten mithilfe eines online-Förderassistenten überprüfen kann. Eigenständige Recherchen sind sinnvoll, da es eine große Bandbreite von Förderungen gibt, die individuell auf Sie zugeschnitten sein können! Informieren Sie sich insbesondere für Ihr spezifisches Bundesland.

IKUD® Seminare ist zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Wir halten eine Liste mit bundesweiten und regionalen Fördermöglichkeiten für Sie bereit, die für unsere Weiterbildungen nutzbar sind. Für Arbeitnehmer*innen und auch für Existenzgründer existieren verschiedene Förderprogramme für die Bezuschussung unseres Seminarangebots. Auf dieser Seite haben wir eine Auswahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung für Sie zusammengestellt. Kontaktieren Sie uns bei Fragen jederzeit gern über 0551-3811278 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

IKUD® Seminare kann als akkreditiertes Weiterbildungsunternehmen die hier aufgeführten Förderungen annehmen.

Bitte beachten Sie, dass sich Programme und Richtlinien ändern – bitte prüfen Sie dies vorab. Sie können sich bei uns bis zur Klärung eine unverbindliche Reservierung für Ihr Wunschseminar eintragen lassen.

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (Europäischer Sozialfond Deutschland)

Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Dies erfolgt durch eine breit angelegte, niedrigschwellige Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungen und Qualifizierungen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

Weiterführende Dokumente finden Sie auf der KOMPASS-Webseite: https://www.esfplus.de/kompass

Es besteht die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs bei einer KOMPASS-Anlaufstelle. Informationen finden Sie unter https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_anlaufstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=34

Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck 2.0 (neu ab Feb 2026)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert wieder die berufliche Weiterbildung: Sie erhalten 50% Ihrer Weiterbildungsausgaben, maximal jedoch 500 Euro. Die Förderung kann einmal pro Jahr von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen beantragt werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren: 100.000 Euro) nicht übersteigt. 

Weitere Informationen zu der Förderung und dem Ablauf erhalten Sie unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Wer wird gefördert?:

Der QualiScheck fördert grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Wie wird gefördert: Mit dem QualiScheck werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erstattet (60% von bis zu 1.500 €).

Wo finde ich Informationen?

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen QualiScheck und Betriebliche Weiterbildung erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter der Servicenummer 0800 5 888 432, per E-Mail unter [email protected] oder auf der Internetseite https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck. Dort sind auch die Antragsformulare abrufbar.

Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung über Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der beruflichen Weiterbildung und fördert gezielt die Kompetenzentwicklung von Beschäftigten – sowohl im Rahmen individueller Weiterbildungen als auch durch betriebliche Weiterbildungen in Unternehmen und Vereinen. 

Bei den individuellen Weiterbildungen (Bildungsscheck) gibt es in der neuen Auflage keine Begrenzung der Zuschusshöhe mehr. Sie können zudem mehrere Weiterbildungsmaßnahmen in einem einzigen Antrag zu bündeln sowie fortlaufend Anträge stellen.

Die ILB übernimmt dabei bis zu maximal 60 Prozent der Weiterbildungskosten

Nehmen Sie vor der Anmeldung Kontakt zu der Förderstelle auf. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.ilb.de/de/weiterbildungsrichtlinie-2026/

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS – Ende der Förderung 30.12.2025

Die Laufzeit des Weiterbildungsbonus Plus-Programms ist am 30.12.2025 ausgelaufen – informieren Sie sich über https://www.esf-hamburg.de/hamburger-weiterbildungsbonus-plus-617752 über eventuelle Neuauflagen / Veränderungen.

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsschecks/Qualifizierungsförderung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen. Sowie die Teilnahme von Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung durch Bildungsschecks sowie unternehmensspezifische Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und zur beruflichen Qualifizierung.

Sie erhalten über den Bildungsschecks 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.000 je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/qualifizierungsfoerderung.html.

Sachsen (ReactEU / SAB – individuelle Weiterbildung) – aktuell ausgesetzt (keine Fördermittel mehr)

Informieren Sie sich über Veränderungen auf folgender Seite: https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-betriebliche-weiterbildung

Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis mit finanziellen Zuschüssen.
 
Der Zuschuss erfolgt in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt. Gefördert werden zudem mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr. Allerdings muss der Arbeitgeber mit mindestens 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Minimum der Fortbildungszeit sind 16 Zeitstunden (2 Tage).

Erfahren Sie hier mehr über den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.

Weiterbildungsscheck Thüringen

Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Vorhaben der betrieblichen und individuellen Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer.

Antragsberechtigt sind: Arbeitnehmende mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss bei Einzelveranlagten unter 55.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten unter 110.000 Euro liegen. Nicht gefördert werden Selbständige.

Weitere Informationen finden Sie unter Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie: 2.2 Weiterbildungsscheck

Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Österreich

IKUD® Seminare ist für das österreichische Bildungskonto akkreditiert.
Interessenten aus Österreich möchten wir gezielt auf die vielfältigen Förderprogramme für Bildungswillige in Österreich hinweisen. Abhängig vom Bundesland und der jeweiligen Maßnahme gelten verschiedene Voraussetzungen. Informationen finden Sie auf der Internetseite https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/, auf der Maßnahmen des Staates, der Länder, Gewerkschaften etc. aufgelistet sind. Wichtig ist, dass Sie sich als Antragsteller vor dem offiziellen Kursbeginn über Ablauf und Voraussetzungen informieren.

Rechtliche Hinweise

Alle Angaben ohne Gewähr – trotz ständiger Aktualisierungen gibt es von Zeit zu Zeit Änderungen in der Förderlandschaft. Stand dieses Artikels 05.03.2026

Weiterbildung steuerlich absetzen: Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung

Wenn Sie die besuchte Veranstaltung mit Erfolg abgeschlossen haben, dann sind diese Fort- und Weiterbildungen als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Im steuerlichen Sinne sind Fortbildungskosten Aufwendungen, die Sie geleistet haben, um in Ihrem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Zu diesen Kosten gehören auch Qualifizierung für den Wiedereinstieg in den Beruf zum Beispiel nach einer längeren Pause durch Elternzeit oder Krankheit. Kosten für Fort- und Weiterbildung können bei Arbeitnehmer*innen bei den Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben und abgesetzt werden. So sparen Sie damit die Ihrem persönlichen Steuersatz entsprechenden prozentualen Anteile an Seminarkosten ein (die Höhe der Kosten muss über dem aktuell gültigen Betrag der Arbeitnehmerpauschale liegen).

Folgende Kosten für Fort- und Weiterbildungen können als berufliche Ausgaben steuerlich abgesetzt werden

  • Kursgebühren und Prüfungsgebühren
  • Arbeitsmittel wie etwa Fachliteratur
  • Fahrten (Hin- und Rückfahrt) zum Ort der Weiterbildung (Bahnticket, mit dem Auto 0,30 € / KM)
  • Übernachtungskosten im Hotel / in der Unterkunft
  • Verpflegungskosten: Das Finanzamt akzeptiert pauschal: 12 Euro pro Tag bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 24 Euro pro Tag bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit

Bildungsurlaub / Bildungszeit

Bildungsurlaub zertifizierte Kurse
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IKUD® Seminare ist als anerkanntes Weiterbildungsinstitut als Anbieter von Bildungsurlaub in mehreren Bundesländern akkreditiert. Dauerhafte Akkreditierungen (Ausbildung zum interkulturellen Trainer (m/w/d) in 5 Modulen) bestehen u.a. für Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
und Thüringen. Für weitere Bundesländer ist die Akkreditierung möglich. Bitte fragen Sie frühzeitig an, da die Frist für das Anerkennungsverfahren in manchen Bundesländern bei bis zu 12 Wochen liegt. Für Bayern und Sachsen ist keine Beantragung möglich.

Wir haben alle aktuellen Akkreditierungen für Sie zusammengestellt unter „Bildungsurlaub zertifizierte Kurse

Artikelhinweise zum Thema „Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung“

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